Folgende Führerscheine können Sie bei uns erwerben

 

  Autoführerschein ( Kl. B )

Automatikführerschein/Schaltungskompetenz B197

Motorradführerschein ( Kl. AM / A1 / A2 / A)

Prüfbescheinigung Mofa

A1 mit Schlüsselzahl B196 ohne Prüfung


Führerschein Kl. B

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM), mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz), auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg), auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter 17 Jahre: Begleitendes Fahren , 18 Jahre

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren. Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Zusammen mit einem Ausweisdokument gilt die Bescheinigung als Fahrerlaubnis im BF17. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Jugendliche dürfen im BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren.
  • Als Begleitperson kann sich eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Führerschein Kl. BE

Die Klasse BE erweitert den B-Führerschein und erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg. Für die Erlangung von BE benötigen Sie eine richtige Ausbildung in der Fahrschule, beispielsweise wie die der Führerscheinklasse B. Sie müssen jedoch keine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen. Wir bieten auch eine duale Ausbildung von der Klasse B und BE an. Auch hier beträgt das Mindestalter 17 und 18 Jahre.

Die Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen.

Die Schlüsselzahl wird oft für Caravans und Wohnwagen genutzt. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden. Das Mindestalter beträgt auch hier 18 bzw. 17 Jahre.

Wer ein Zweirad fahren möchte, benötigt dazu einen entsprechenden Führerschein.

Mofa 25

Für den Mofa Führerschein musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Wenn du deine Mofa Prüfbescheinigung erhalten hast, darf das Gefährt, das du fährst, höchstens 50 ccm Hubraum haben (bei einem Verbrennungsmotor) und nicht schneller als 25 km/h fahren.

Führerschein Kl. AM

  • Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren)
  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Masse von Batterien)

Motorradführerschein Kl. A1

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Führerscheinklasse Kl. A2

Die Fahrerlaubnisklasse A2 definiert Krafträder mit einer Leistung bis zu 35 kW. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht die Grenze von 0,2 kW/kg übersteigen. Auch hier ist der Beiwagen bereits eingenommen.

Besitzer eines gültigen A2-Führerscheins sind außerdem berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM und A1 zu fahren. Das Mindestalter der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre. Auch hier gilt die Regel, dass Führerscheinbesitzer der Klasse A2 nach zweijährigem Besitz nur noch eine praktische Prüfung ablegen müssen. Das bedeutet, dass Motorradfahrer mit A2-Führerschein nicht mehr Automatisch zum Fahren der Klasse A berechtigt sind.

Führerscheinklasse Kl. A

Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm gefahren werden. Außerdem gilt die Regelung auch für Motorräder mit mehr als 45 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit. In diesen Werten ist der Beiwagen bereits eingeschlossen.

Des Weiteren zählen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW hinein. Die Führerscheinklasse A gilt auch für Krafträder mit symmetrischen angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren. Außerdem gehören in die Klasse noch Motorräder, welche eine höhere Geschwindigkeit als 45 km/h erreichen sowie eine Leistung von mehr als 15 kW aufweisen.

B 196

A1 mit Schlüsselzahl B196 ohne Prüfung

Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern der Kl. A1

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

Voraussetzung:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahre
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss
    von Deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss.

Das A1 Upgrade ist mit folgendem Aufwand verbunden:

  • 4x 90 Minuten klassenspezifischer Theorieunterricht   Kl. A
  • 5x 90 Minuten praktischer Fahrunterricht
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandfahrt) nach FahrschAusbO Anlage 4, Abs 1
  • Schulung auf Autobahn nach FahrschAusbO Anlage 4, Abs 1

Preise

Basiskurs.                         799€
Inkl. 4 Doppelstunden Theorie Inkl. 5 Doppelstunden Praxis

In Einzelfällen können auch mehr Übungsstunden notwendig sein
Zusätzliche Fahrstunden

à 45 Min      65,00 €

Theorieprüfung                    entfällt !

Praktische Prüfung             entfällt