Führerschein Klassen

Autoführerschein (Kl. B)
Automatikführerschein / Schaltungskompetenz B197
Motorradführerschein (Kl. AM / A1 / A2 / A)
Prüfbescheinigung Mofa
A1 mit Schlüsselzahl B196 (ohne Prüfung)

Führerschein Klasse B
Mit der Klasse B darfst Du Pkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) und bis zu acht Sitzplätze neben dem Fahrersitz fahren. Anhänger sind bis 750 kg zGM erlaubt; schwerere Anhänger sind möglich, sofern die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet. Mindestalter: 17 Jahre für begleitetes Fahren (BF17) und 18 Jahre für die volle Fahrerlaubnis.

Beim Begleiteten Fahren ab 17 ist Folgendes wichtig: Die Ausbildung und Prüfungen sind dieselben wie für 18‑Jährige. Nach der praktischen Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung statt des Kartenführerscheins; diese Bescheinigung gilt zusammen mit einem Ausweisdokument als Fahrerlaubnis und muss beim Fahren mitgeführt werden. Du darfst nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen fahren. Als Begleitperson kann sich eintragen lassen, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Pkw‑Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Automatikführerschein / Schaltungskompetenz B197
Du kannst die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und danach sowohl Automatik‑ als auch Schaltwagen fahren. Voraussetzung sind mindestens 10 Schaltfahrstunden (je 45 Minuten) und eine 15‑minütige Testfahrt mit Deinem Fahrlehrer.

Führerschein Klasse BE
Die Klasse BE erweitert die Klasse B und erlaubt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg. Für BE benötigst Du eine praktische Ausbildung in der Fahrschule; eine theoretische Prüfung ist nicht vorgesehen. Wir bieten auch eine kombinierte Ausbildung für B und BE an. Mindestalter: 17 Jahre für begleitetes Fahren, 18 Jahre regulär.

Schlüsselzahl B96
Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Damit darfst Du Fahrzeugkombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg fahren — oft genutzt für Caravans und Wohnwagen. Die Ausbildung dauert etwa sieben Stunden. Mindestalter wie bei B: 17 bzw. 18 Jahre.

Mofa (Prüfbescheinigung)
Für die Mofa‑Prüfbescheinigung musst Du mindestens 15 Jahre alt sein. Gefährte dürfen maximal 50 ccm Hubraum (bei Verbrennungsmotor) haben und nicht schneller als 25 km/h fahren.

Führerschein Klasse AM
Erlaubt sind: Kleinkrafträder (z. B. Mopeds, Mokicks) bis 45 km/h und maximal 50 ccm (Verbrennungsmotor) oder bis 4 kW (Elektro).
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) bis 45 km/h, 50 ccm bzw. 4 kW.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) bis 45 km/h, 50 ccm bzw. 4 kW und einer Leermasse bis 350 kg (ohne Batteriemasse).


Führerschein Klasse A1
Erlaubt Krafträder bis 125 ccm und bis 11 kW Motorleistung (Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg). Eingeschlossen sind auch dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, solange sie die Leistungs‑ und Hubraumgrenzen einhalten.

Führerschein Klasse A2
Erlaubt Krafträder bis 35 kW und einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg. Mit A2 darfst Du außerdem Fahrzeuge der Klassen AM und A1 fahren. Mindestalter: 18 Jahre. Nach zweijährigem Besitz ist für den Aufstieg in Klasse A eine praktische Prüfung erforderlich.

Führerschein Klasse A
Mit Klasse A darfst Du Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum sowie Motorräder mit über 45 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und mehr als 15 kW Motorleistung fahren. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW zählen ebenfalls dazu.

Schlüsselzahl B196 (A1‑Upgrade ohne Prüfung)
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm, max. 11 kW, Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg).

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Abschluss einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung, die Dein Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt


Aufwand für das A1‑Upgrade (B196):

  • 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Theorieunterricht
  • 5 x 90 Minuten praktischer Fahrunterricht
  • Überland‑ und Autobahnfahrten gemäß FahrschAusbO

Preise:

  • Basiskurs: 799 € (inkl. 4 Doppelstunden Theorie und 5 Doppelstunden Praxis)
  • Zusätzliche Fahrstunden (45 Min): 65,00 € pro Stunde
  • Theorie‑ und Praxisprüfung: entfallen (bei B196)